Guten Morgen
ein Hinweis in eigener Sache. Die Tipps, die ich hier poste stammen größtenteils aus einem Buch, dass ich jedes Jahr vom Haufe Verlag bekomme mit aktuellen Tipps zu Wirschaft, Recht und Steuern und anderer Fachliteratur aus dem Personalbüro.
Etwa 10 Tipps habe ich von der Seite Tippscout genommen. Der Betreiber dieser Seite hat sich bei Siedlerportal darüber beschwert, worauf der ganze thread gelöscht wurde. Um das hier zu vermeiden, werde ich in Zukunft weder Tipps von dieser Seite nehmen, noch auf diese Seite hinweisen. Danke für die Aufmerksamkeit
Die Strafe des Lügners ist nicht, dass ihm niemand mehr glaubt, sondern dass er selbst niemandem mehr glauben kann.
George Bernard Shaw (34)
26.07.1856 - 02.11.1950
irischer Dramatiker, Schriftsteller und Nobelpreisträger
Tipp des Tages
Pochen Sie als Kunde auf Ihre Rechte
Lassen Sie sich in einem Geschäft, wenn Sie eine Reklamation geltend machen wollen, nicht einfach "abwimmeln". Bedenken Sie dabei:
- Wer das Geld für die Ware erhalten hat, ist auch Ihr Ansprechpartner.
- Wenn Sie etwas zu beanstanden haben, sollten Sie auf Ihre Rechte pochen und dies entweder im Geschäft tun oder einen Brief schreiben, in dem Reparatur oder Ersatz gefordert werden.
- Die Gewährleistung für gekaufte Waren beträgt in aller Regel zwei Jahre. Davon zu unterscheiden ist die Garantie, eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers.
- Bis sechs Monate nach dem Kauf gilt der "Anscheinsbeweis", wonach die Ware von vornherein fehlerhaft war. Erst danach müssen Sie als Kunde beweisen, dass Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben, etwa durch falsche Bedienung.
[font=Comic Sans MS]wünsche euch einen guten Tag
Lavinia
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