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Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

Grubber
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Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 17.12.2009 - 21:26 Uhr  ·  #1
Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

https://epetitionen.bundestag….ition=8308

Ich habe schon lange mitgezeichnet. Anmeldung ist sehr einfach und wird wohl jeder schaffen.

Auch sind immer wieder interessante Petitionen dabei, die m.E. unterstützt werden sollten.

Grüße

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katrin74
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 24.12.2009 - 02:33 Uhr  ·  #2
Ich bin ausdrücklich dafür, dass der Abgemahnte bei einer berechtigte Abmahnung die unkosten des berechtigt Abmahnenden trägt. Wo kommen wir denn hin, wenn man recht hat, sein Recht auch außergerichtilich durchsetzt, aber auch noch die Zeche zahlen soll? Die Petition ist darüber hinaus viel zu Vage formuliert. Es gibt ja unzählige Abmahnsituationen.

Worüber man freilich reden könnte, wären die den Abmahnungen zugrundeliegenden Streitwerte. Allerdings ist auch hier zu bedenken: Guter Rat ist teuer. Wer hier spart, lässt die ehrenwerten Kaufleute gegenüber den Scharlatanen und den Naiven im Regen stehen.

Ich frage mich auch grundsätzlich: Warum eine Extrawurst fürs Internet?

Glück auf
Katrin
Grubber
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 24.12.2009 - 13:00 Uhr  ·  #3
Hallo Katrin,

informiere dich mal im Internet. Mit Worten in Suchmaschinen wie z.B.: Abmahnwahn in Deutschland.

Wenn du dich dann ausführlich informiert hast wirst du deine Meinung ändern.

Denn es kann nicht angehen das sich ganze Kanzleien nur damit beschäftigen unsere Kinder abzumahnen mit Bescheiden von 5000 Euro. Das ist ein Geschäftsmodell geworden und hat mit dem ursprünglichen gesetzgeberischen Gedanken ein wettbewerbswidriges Verhalten schnell zu unterbinden nichts mehr zu tun. Winzige Fehler in den AGB werden so hoch abgemahnt das dies für einen Kleinunternehmer den Ruin bedeutet. Das kann es doch nicht sein?

Und versteigere mal ein Ed Hardy Kleidungsstück bei eBay. Viel Spaß dann....

Hoffe nur dein AVATAR Bild hat du selber gemacht und nicht irgendwo rauskopiert. Wenn der Rechteinhaber das sieht Abmahnung mit, sagen wir mal, 1000 Euro...

Nachtrag. Ein Fall im Bekanntenkreis. In einem Forum hat ein user ein Problem mit einem Gerät geschildert. Bekannter hilft ihm und kopiert den betreffenden Teil der Bedienungsanleitung ins Forum. Blödsinniger weise ohne Quellennachweis. Der Hersteller des Geräts findet das irgendwie und mahnt den Einsteller ab. 700 Euro musste der dann für diese Hilfeleistung bezahlen. Hätte er nur den link zur Bedienungsanleitung in das Forum gestellt hätte es nichts gekostet.

Siehst also Abmahnwahnsinn.

Grüße Dich Katrin
katrin74
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 25.12.2009 - 20:09 Uhr  ·  #4
Grubbi,
ich glaube ich bin da tiefer in der Materie als Du glaubst. Und ich gebe Dir Recht, dass es Reformbedarf gibt. Allerdings kann es nicht sein, dass es einen Kahlschlag zu Lasten der Rechteinhaber gibt. Und hier geht die von Dir angestoßene Initiative eindeutig zu weit.

Bilder aus dem Web sind ein schönes Beispiel. Man hat sich angewöhnt, sich einfach zu bedienen. Natürlich sind die Strafen irrwitzig, dennoch kann es auch nicht sein, dass Rechteinhaber vor Vervielfältigung ungeschützt bleiben.

Bei meinem Avatar dürfte es an der Schöpfungshöhe scheitern. Perspektive oder Beleuchtung sind nicht sonderlich originell.

Hat Dein Bekannter auf Androhung gezahlt oder ist er mit seinem Standpunkt vor Gericht gescheitert?

Der Fall Ed Hardy zeigt doch: Im Falle von Produktfälschungen, sowie von professioneller Einfuhr mit anschließendem Wiederverkauf, ist die Abmahnung doch vollkommen nachzuvollziehen.

Ich vergleiche das Internet immer mit der Frontier. Die Leute kommen - genießen Zügellosigkeit und Freiheit......und irgendwann holt sie die Zivilisation ein. Seien es Kinderpornos oder Urheber-Markenrechtsverletzungen.

Glück auf
Katrin
Grubber
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 26.12.2009 - 00:17 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von katrin74

Bilder aus dem Web sind ein schönes Beispiel. Man hat sich angewöhnt, sich einfach zu bedienen. Natürlich sind die Strafen irrwitzig, dennoch kann es auch nicht sein, dass Rechteinhaber vor Vervielfältigung ungeschützt bleiben.


Da sind wir uns ja schon mal einer Meinung. Es gilt das Geschäftsmodell auszutrocknen. Wie hoch ist die Strafe für das überfahren einer Roten Ampel? Und wie hoch für das illegale kopieren eines Bildes für ein Avatar? Es stimmen die Verhältnisse einfach nicht mehr.

Zitat geschrieben von katrin74

Bei meinem Avatar dürfte es an der Schöpfungshöhe scheitern. Perspektive oder Beleuchtung sind nicht sonderlich originell.


Wenn du meinst. Der Rechteinhaber wird m.E. da anderer Ansicht sein.

Zitat geschrieben von katrin74

Hat Dein Bekannter auf Androhung gezahlt oder ist er mit seinem Standpunkt vor Gericht gescheitert?


Das haben dann die Anwälte ausgehandelt. Die ursprüngliche Forderung lag im vierstelligen Bereich.

Zitat geschrieben von katrin74

Der Fall Ed Hardy zeigt doch: Im Falle von Produktfälschungen, sowie von professioneller Einfuhr mit anschließendem Wiederverkauf, ist die Abmahnung doch vollkommen nachzuvollziehen.


Der unbedarfte Verkäufer wird abgemahnt, mit irrwitzigen Summen. Egal ob die Ware echt oder gefäscht ist. Wer verdient daran? Abmahnanwälte und der Rechtinhaber.

Zitat geschrieben von katrin74
Grubbi,
ich glaube ich bin da tiefer in der Materie als Du glaubst. Und ich gebe Dir Recht, dass es Reformbedarf gibt. Allerdings kann es nicht sein, dass es einen Kahlschlag zu Lasten der Rechteinhaber gibt. Und hier geht die von Dir angestoßene Initiative eindeutig zu weit.


Niemand will einen Kahlschlag der Rechteinhaber. Wie schon gesagt, es stimmt die Höhe der Abmahnung mit der Tat nicht überein. Da muss reagiert werden. Eine MP3 für 5000 Euro. Da muss man ganz schön arbeiten das einem das übrig bleibt. Es stehen teilweise Familien vor einem Scherbenhaufen wenn die Kinder mal was illegales getan haben.

Auch ich sehe ein, das ein Internetnutzer der tausende von MP 3 zum Download bereit stellt, bestraft werden muss, aber nicht wegen Kleinigkeiten ganze Generationen von Kindern kriminalisiert werden.

Liebe Katrin wir sind hier nicht einer Meinung und die Argumente haben wir wohl ausreichend ausgetauscht. Ich akzeptiere deine Meinung und werde dich wohl nicht auf meine Seite ziehen können. So ist das halt in einer Demokratie.

Frohe Weihnachten noch
Dura
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 26.12.2009 - 02:18 Uhr  ·  #6
Ich hab diesen Link schon auf einer andern Seite aufgegriffen und für die Petition gestimmt, da es in meinen Augen überzogen wird mit den Forderungen die solche Kanzleien einfordern.
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 26.12.2009 - 19:23 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von katrin74
Man hat sich angewöhnt, sich einfach zu bedienen. Natürlich sind die Strafen irrwitzig, dennoch kann es auch nicht sein, dass Rechteinhaber vor Vervielfältigung ungeschützt bleiben.


mal ehrlich...in der realen welt ist es so , das wenn du deine handtasche offen liegen lässt und da jemand reingreift , du mit zur verantwortung gezogen wirst...

du bist dazu verpflichtet deine sachen zu sichern...obs n fahrrad oder ein bild im i-net ist...das spielt keine rolle...

gelegenheit macht diebe sagt man im volksmund...und jemanden zum diebstahl zu verleiten ist auch strafbar...

ich hab die petition auf jeden fall mitgezeichnet...
katrin74
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 27.12.2009 - 00:12 Uhr  ·  #8
Die Thematik erscheint nur bei oberflächlicher Betrachtung so komplex, dass man sie mit drei vier Posts als erörtert betrachten könnte.

Zitat
Da sind wir uns ja schon mal einer Meinung. Es gilt das Geschäftsmodell auszutrocknen. Wie hoch ist die Strafe für das überfahren einer Roten Ampel? Und wie hoch für das illegale kopieren eines Bildes für ein Avatar? Es stimmen die Verhältnisse einfach nicht mehr.


Wir sind uns insoweit einig, dass es einer gewissen Feinabstimmung bedarf. Diese werden Rechtsprechung und Gesetztgebung mit der Zeit leisten. Bis dahin wird - wie bei jedem neuen Rechtsgebiet prozessiert. Wie doof es ist, wenn sich die Entwicklung einer Gescheiten Rechtsprechung nicht mehr lohnt, dass erleben gerade die armen Seelen, die in die Fänge der Arge geraten sind. Versuch für solche Verfahren mal Anwälte mit Einsatzbereitschaft zu bekommen.

Du musst, um die Problematik überhaupt erst einmal zu erfassen, trennen zischen einer Strafe/Buße und der Frage der Begleichung von Verfahrenskosten.

Zitat
Wenn du meinst. Der Rechteinhaber wird m.E. da anderer Ansicht sein.


Dann habe ich mit ihm einen Dissenz. Wollte er ansprüche geltend machen, so müsste er mich überzeugen oder seine Ansprüche juristisch ausfechten.

Zitat
Das haben dann die Anwälte ausgehandelt. Die ursprüngliche Forderung lag im vierstelligen Bereich.


Das ist für die beiden Anwälte ja auch eine Feine Sache. Interessant wäre es gewesen wie die Angelegenheit entschieden worden wäre.

Zitat
Ed Hardy.....Der unbedarfte Verkäufer wird abgemahnt, mit irrwitzigen Summen. Egal ob die Ware echt oder gefäscht ist. Wer verdient daran? Abmahnanwälte und der Rechtinhaber.


Was ist so schlimm daran, dass der Verkäufer gefälschter Waren die Zeche zahlen soll?

Zitat
Niemand will einen Kahlschlag der Rechteinhaber. Wie schon gesagt, es stimmt die Höhe der Abmahnung mit der Tat nicht überein. Da muss reagiert werden. Eine MP3 für 5000 Euro. Da muss man ganz schön arbeiten das einem das übrig bleibt. Es stehen teilweise Familien vor einem Scherbenhaufen wenn die Kinder mal was illegales getan haben. Auch ich sehe ein, das ein Internetnutzer der tausende von MP 3 zum Download bereit stellt, bestraft werden muss, aber nicht wegen Kleinigkeiten ganze Generationen von Kindern kriminalisiert werden.


Das Problem ist, dass das ja das Prinzip der Tauschbörsen ist. Nicht einer stellt 1000 Lieder rein, sondern 1000 stellen jeweils ein Lied ein.

Ein anderer mir bekannter Fall (Ein Klassiker):

Ein Junger mann kauft sich 20 T-Shirts, zieht sich aus dem I-Net das Porsche Logo, bügelt es auf die Shirts und vertickt die Shirts.

Eine von Porsche beauftragte Kanzlei ermittelt den Verkäufer, mahnt ihn ab und schickt ihm die Entsprechende Kostennote, beruhend auf einem Streitwert, der sich eher am Marktwert des Porsche Markenlabels orientiert.

Erhoffter Verkaufswert der T-Shirts vielleicht 200 EUR.

Jetzt kann man nun sagen, soll man doch den Wert der T-Shirts zugrundelegen. Allerdings ist hier das Problem, find erstmal nen Volljuristen mit Anwaltszulassung, der bereit ist, für Nüsse das I-Net zu durchforsten und solche Vögel abzumahnen. Zumal man bei der Mehrzahl eh nackten in die Taschen fasst.

@ Knuddel

Zitat
mal ehrlich...in der realen welt ist es so , das wenn du deine handtasche offen liegen lässt und da jemand reingreift , du mit zur verantwortung gezogen wirst...


a) Ist das so?

b) Welchen, die umfrage betreffenden Fall vergleichst Du mit einer offenen Handtasche?

Die meisten Fälle laufen doch so ab. Dein geschütztes Rechtsgut wird in einem illegalen Akt frei ins Web gestellt und anschließend ungehemmt vervielfältigt.


Zitat
du bist dazu verpflichtet deine sachen zu sichern...obs n fahrrad oder ein bild im i-net ist...das spielt keine rolle...


Beschränken wir uns zunächst auf das Fahrrad. Ist das so? Ich hab gelernt es kommt darauf an zwischen mein und Dein zu unterscheiden.

Zitat
gelegenheit macht diebe sagt man im volksmund...und jemanden zum diebstahl zu verleiten ist auch strafbar...


Eben. Gelegenheit macht Diebe. Sie waren Diebe und werden auch nach heutiger juristischer Sichtweise auch trotz der Gelegenheit als solche angesehen. Und nach wie vor gilt: Diebstahl ist strafbar.

Wie gesagt. Es war eine schöne Zeit im Internet. Und es fällt bisweilen schwer auf Liebgewonnenes zu verzichten. Allerdings ist es schon gut das langsam Ordnung einkehrt. Die Geburtswehen sind dabei wirklich unschön und bedürfen einer Gesetzgeberischen Begleitung - aber deshalb zu fordern, dass Kind mit dem Bade auszuschütten geht dann doch zu weit.

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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 27.12.2009 - 12:04 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von katrin74

Beschränken wir uns zunächst auf das Fahrrad. Ist das so? Ich hab gelernt es kommt darauf an zwischen mein und Dein zu unterscheiden.


jahaaaaaa !!! das ist so !!! versuch mal dein rad ersetzt zu bekommen von der versicherung wenn es nicht abgeschlossen war...

nicht eine pesete wirst du bekommen !!! 😉

es gibt genug fälle in denen diebe vom gericht freigesprochen worden sind , weil ihnen das diebesgut quasi vor die füße gelegt wurde...:roll:
katrin74
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 27.12.2009 - 13:24 Uhr  ·  #10
Zitat
jahaaaaaa !!! das ist so !!! versuch mal dein rad ersetzt zu bekommen von der versicherung wenn es nicht abgeschlossen war...


Ich glaube Du verwechselst da etwas. Ansprüche gegen eine Versicherung und Ansprüche gegen den Dieb selbst sind zwei verschiedene paar Schuh. Die Beurteilung hinsichtlich der Strafbarkeit erst recht.

Zitat
es gibt genug fälle in denen diebe vom gericht freigesprochen worden sind , weil ihnen das diebesgut quasi vor die füße gelegt wurde...



Auch hier musst Du unterscheiden, ob es um eine Strafrechtliche Verfolgung oder um die Regulierung von Ansprüchen des Geschädigten mit dem Dieb geht. Diebstahl ist auch bei "Gelegenheit" kein Kavalliersdelikt. Eine Ganze Reihe von gekündigten Arbeitnehmern kann Dir da grad nen Lied von singen.

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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 27.12.2009 - 14:48 Uhr  ·  #11
es geht doch darum , ob die horrenden summen bei abmahnungen gerechtfertigt sind oder ob sie es nicht sind...

dabei sollte auf jeden fall auch bedacht werden...ob dem raubkopierer oder dem dieb eines bildes oder wie auch immer , das "erbeutete" geradezu vor die füße geworfen wurde oder nicht...

bei verkauf von plagiaten gild das gleiche...ebay müsste schon beim einstellen von angeboten genauer hinsehen...eben zum beispiel ob der händler eine lizenz für z.b. ed hardy hat u.s.w.

einfach zu sagen , das es das gute recht des urhebers ist , familien ihren boden unter den füßen wegzuziehen , ist schon etwas gediegen , meinste net auch ???
katrin74
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 28.12.2009 - 00:51 Uhr  ·  #12
Zitat
es geht doch darum , ob die horrenden summen bei abmahnungen gerechtfertigt sind oder ob sie es nicht sind...


Richtig, dass ist ein wichtiger Aspekt. Allerdings, was für den einen horrend ist, ist für den anderen erforderlich um seine Rechte durchsetzen zu können. Hier müssen beide Seiten abgewogen werden.

Zitat
dabei sollte auf jeden fall auch bedacht werden...ob dem raubkopierer oder dem dieb eines bildes oder wie auch immer , das "erbeutete" geradezu vor die füße geworfen wurde oder nicht...


Das wäre ein Aspekt, der beim Strafmaß sicher eine Rolle spielt. Wir bewegen uns hier aber in einer Diskussion um die Kosten der Rechtsverfolgung.

Zitat
bei verkauf von plagiaten gild das gleiche...ebay müsste schon beim einstellen von angeboten genauer hinsehen...eben zum beispiel ob der händler eine lizenz für z.b. ed hardy hat u.s.w.


Es ist eine sicher eine sehr famose Idee den Plattformanbieter mit in die Haftung zu nehmen. Daran habe ich auch schon gedacht. Allerdings ist das nicht so einfach umzusetzen und würde eine Sonderbehandlung von Ebay und Co. darstellen. Man stelle sich vor, der Organisator eines Trödelmarktes müsste für alle umgeschlagenen Waren gerade stehen oder der Herausgeber einer Zeitung mit Kleinanzeigenteil für die dort feilgebotenen Dinge.

Zweckdienlich wäre zumindest eine umfassende Aufklärungspflicht.

Zitat
einfach zu sagen , das es das gute recht des urhebers ist , familien ihren boden unter den füßen wegzuziehen , ist schon etwas gediegen , meinste net auch ???


Es ist nicht das Interesse des Urhebers, den Tätern den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Es ist sein Interesse, seine Rechte gewahrt zu wissen. - Soll er im Umkehrschluss die Verstöße auf eigene kosten verfolgen?

Nochmal:

Die Schwierigkeit liegt im Wesen des geistigen Eigentums. Daher wird immer der Streitwert der "Idee" zugrunde gelegt und nicht der der einzelnen Sache.

Es ist halt wie mit dem Ei des Kolumbus.

Denkbar wäre ein Kompromiss. Der sowohl den Wert des verletzten Rechtsguts, als auch den Umfang des Eingriffs in die Rechte berücksichtigt. Ich warne allerdings davor dies nur aus sicht eines Schülers zu sehen. Es kann nicht sein, dass der Betroffene de facto Rechtlos gestellt wird und aus eigener Tasche draufzahlen muss.
Außerdem glaube ich, dass es schwierig ist, soetwas Durchzusetzen. Wer beschneidet schon gern die eigenen Pfründe?

Was Kleinkriminelle angeht, so habe ich da auch wenig mitleid. Sicher müsste man überlegen ob man gegen derartige Plattformen, die zu kriminellen Handlungen verführen, nicht konsequent vorgeht. (Ähnlich wie die Stopschildaktion bei den Kinderschänderseiten.) Aber auch da setzt dann ja immer ein großes Wehklagen der Internetgemeinschaft ein.
Handlungsbedarf besteht meiner Ansicht nach sicher bei Nichtigkeiten, wie der von Grubber genannte Fall mit der Bedienungsanleitung. (Wobei ich mir da unsicher bin, inwieweit das evtl. schon durch die Rechtsprechung gelöst werden könnte/gelöst worden ist.)

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Katrin
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 28.12.2009 - 12:42 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von katrin74
Zitat
es geht doch darum , ob die horrenden summen bei abmahnungen gerechtfertigt sind oder ob sie es nicht sind...


Richtig, dass ist ein wichtiger Aspekt. Allerdings, was für den einen horrend ist, ist für den anderen erforderlich um seine Rechte durchsetzen zu können. Hier müssen beide Seiten abgewogen werden.


dort könnte man wenigstens schon mal damit anfangen , vorab zu prüfen , ob es sich bei dem "straftäter" um eine firma , einen privatmann oder gar ein kind handelt...

zumal es auch ein unterschied ist , ob man die mona-lisa klaut oder ein gif von einem bergwerks-seilzug...

es sind einfach wahnsinnig viele faktoren die da ne rolle spielen (sollten)...


Zitat
bei verkauf von plagiaten gild das gleiche...ebay müsste schon beim einstellen von angeboten genauer hinsehen...eben zum beispiel ob der händler eine lizenz für z.b. ed hardy hat u.s.w.


Zitat geschrieben von katrin74
Es ist eine sicher eine sehr famose Idee den Plattformanbieter mit in die Haftung zu nehmen. Daran habe ich auch schon gedacht. Allerdings ist das nicht so einfach umzusetzen und würde eine Sonderbehandlung von Ebay und Co. darstellen. Man stelle sich vor, der Organisator eines Trödelmarktes müsste für alle umgeschlagenen Waren gerade stehen oder der Herausgeber einer Zeitung mit Kleinanzeigenteil für die dort feilgebotenen Dinge.


naja , also bei uns auf dem trödelmarkt wird ganz klar gesagt vom anweiser was verkauft werden darf...
eben nur trödel...gebrauchte sachen...keine pornografie...keine fernsehgeräte...
neuware darf man nur verkaufen wenn man händleraufschlag bezahlt und die lizenzrechte hat...wenn du da z.b. nagelneue playstationspiele verkaufst und dafür nicht die vertriebsrechte hast , dann gibts ne anzeige vom trödelmarkt-regime und man bekommt auf dem trödelmarkt verkaufsverbot...

bei ebay sollten angebote vorher durchgeschaut werden bevor sie freigegeben werden...das war früher auch so...da hat es circa zwischen einer bis zwei stunden gedauert bis das angebot zu sehen war...doch das hat zuviel personal-kosten verursacht als ebay boomte...deshalb kann da jeder jeden shit anbieten und kommt meist ungeschoren davon...

ebay ist hier in der pflicht diese stellen zu besetzen und die angebote prüfen zu lassen...

versuch mal bei meine stadt punkt de eine anzeige einzustellen...die wird geprüft und es dauert bis zu 24 stunden bevor sie online ist...
da hängen noch "echte" prüfer auf der anderen seite...

Zitat
einfach zu sagen , das es das gute recht des urhebers ist , familien ihren boden unter den füßen wegzuziehen , ist schon etwas gediegen , meinste net auch ???


Zitat geschrieben von katrin74
Es ist nicht das Interesse des Urhebers, den Tätern den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Es ist sein Interesse, seine Rechte gewahrt zu wissen. - Soll er im Umkehrschluss die Verstöße auf eigene kosten verfolgen?


nein , aber sich schon die mühe machen es erstmal selbst zu klären...aussergerichtlich...wird dir bei jedem streit den es gibt auch die polizei sagen..."versuchen sie sich friedlich zu einigen"...

zuviel aufwand für den geschädigten denkst du jetzt vielleicht...
doch wenn ich jeden wegen beleidigung anzeigen würde , der mich in meinem leben blöde kuh genannt hat und noch nennen wird , dann würde ich 24/7 im gericht sitzen...

es kann doch nicht sein , das die gerichte völlig überlastet sind , nur weil sich die anwälte ein neues lokratives hobby gesucht haben...das hat mit rechte vertreten nix zu tun...denen gehts ums geld...


Zitat geschrieben von katrin74
Es kann nicht sein, dass der Betroffene de facto Rechtlos gestellt wird und aus eigener Tasche draufzahlen muss.


das soll so auch nicht sein...aber es soll auch nicht sein , das sich jemand die taschen am leid der leute vollstopft...
ich weiß , unwissenheit schützt vor strafe nicht , aber dennoch sollte bei den täter noch zwischen vorsätzlichen handeln und unbeabsichtigen fehltritt unterschieden werden...

so sehe ich es auch so , das bei copyrights auch immer copyright-geschützt draufstehen sollte und sei das gif noch so klein...

wenn man etwas geschütztes ins netzt stellt , muss es als geschützt gekennzeichnet sein...dann können auch plagiate besser erkannt werden und die jenigen , die copyright geschützte sachen online stellen können besser strafrechtlich verfolgt werden...

bei musik kann man bestimmte signale mit einbauen...
es wäre dann so , das wenn du nicht über die lizenz verfügst , die musik unbrauchbar/unhörbar wird...

und fotografen sollten ihre bilder kennzeichnen , bzw die homepage so programmieren , das ein download blockiert wird...es gibt so viele wege...

mal ehrlich...die säcke sind nur zu faul oder zu knauserig...und regen sich dann über rechteverletzung auf...

so siehts aus !!!

und ausgelassen wird es am bürger , der es oftmals nicht besser weiß...

das kann es doch nicht sein oder ??

wenn ich meinen blanken hintern aus dem fenster halte , muss ich damit rechnen , das der am nächsten tag auf seite 1 der stadtzeitung ist...
da kann ich auch laut schreien..."das ist mein ar***" !!!
katrin74
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 29.12.2009 - 17:47 Uhr  ·  #14
Zitat
dort könnte man wenigstens schon mal damit anfangen , vorab zu prüfen , ob es sich bei dem "straftäter" um eine firma , einen privatmann oder gar ein kind handelt...



Wird es ja auch schon. Ein Gewerbetreibender müsste mit einer Weiterverfolgung rechnen. Bei Kindern und unbedarften belässt man es bei der Unterlassungserklärung. Soll denn der Rechteinhaber auf seinen Kosten sitzenbleiben?


Zitat
zumal es auch ein unterschied ist , ob man die mona-lisa klaut oder ein gif von einem bergwerks-seilzug...


Stümmt. Das hat die Rechtsprechung ja auch schon berücksichtigt. Geistiges Eigentum braucht einen gewissen erkennbaren Wert. Anders sieht es aus, wenn der "Dieb" ein gewerbetreibender Konkurent ist. Aber die sollten eben auch wissen was sie tun.



Zitat
bei ebay sollten angebote vorher durchgeschaut werden bevor sie freigegeben werden...das war früher auch so...da hat es circa zwischen einer bis zwei stunden gedauert bis das angebot zu sehen war...doch das hat zuviel personal-kosten verursacht als ebay boomte...deshalb kann da jeder jeden shit anbieten und kommt meist ungeschoren davon...

ebay ist hier in der pflicht diese stellen zu besetzen und die angebote prüfen zu lassen.


Na siehste, da haben wir ja schonmal einen Konsenz erziehlt. 😄 Das sehe ich ähnlich. Wobei ich dennoch der Meinung bin, dass die meisten die mit sowas handeln, genau wissen, was sie da gerade tun und auch einen saftigen Rüffel verdient haben.



Zitat
nein , aber sich schon die mühe machen es erstmal selbst zu klären...aussergerichtlich...wird dir bei jedem streit den es gibt auch die polizei sagen..."versuchen sie sich friedlich zu einigen"...


Naja, das ist halt bei dem Diebstahl geistigen eigentums sehr schwierig. Es hat sich eine Selbstbedienungkultur eingebürgert. Dagegen hilft nur ein zackiges Verfahren. Es kann nicht erwartet werden, dass man auf eigene Rechnung in Sisyphosarbeit alles durchforsten muss und dann noch den Sozialarbeiter für unbeaufsichtigte Kids spielen muss.

Zitat
ich weiß , unwissenheit schützt vor strafe nicht , aber dennoch sollte bei den täter noch zwischen vorsätzlichen handeln und unbeabsichtigen fehltritt unterschieden werden...


Nochmal: Von Strafe spricht hier auch niemand. Und Anwälte arbeiten nunmal nicht für Nüsse.

Zitat
so sehe ich es auch so , das bei copyrights auch immer copyright-geschützt draufstehen sollte und sei das gif noch so klein...


Das problem ist nur, dass der nächste es kopiert, dass Copyrightsymbol entfernt und ungehemmt weiterverbreitet. Jedwede Regelung würde und wird umgangen. Viel sicherer ist es den Nutzenden mit in die Verantwortung zu nehmen.


Zitat
bei musik kann man bestimmte signale mit einbauen...
es wäre dann so , das wenn du nicht über die lizenz verfügst , die musik unbrauchbar/unhörbar wird...


Womit wir beim Thema Kopierschutz wären. Das ist, wie wir alle wissen, ein ewiger Kampf ohne wirklichen Erfolg. Es mag auf freiwilliger Basis auch sinnvoll sein, ich verwahre mich aber davor, dass jedem, der seine Rechte nicht mit immensem Aufwand schützt - gesagt wird er sei selbst schuld. Mein und Dein muss man unterscheiden können. Sowas kann man auch Kindern beibringen. Ich finde es pädagogisch wie gesellschaftlich fragwürdig ein Signal zu setzen: "Nimm und raff was Du kriegen kannst. Wer sich nicht vor Diebstahl schützt, ist doch sowieso selbst schuld."

Zitat
und fotografen sollten ihre bilder kennzeichnen , bzw die homepage so programmieren , das ein download blockiert wird...es gibt so viele wege...


Natürlich sollte ich mein Rad festschließen. Wenn ich es aber nicht tue, den Dieb erwische, dann hat er für seine Tat gerade zu stehen. Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

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Katrin
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 29.12.2009 - 18:42 Uhr  ·  #15
Hallo,

auch aufgrund solcher Berichte habe ich mit gezeichnet:

http://www.heise.de/ct-tv/arti…34225.html

und um solchen Machenschaften das Handwerk zu legen habe ich auch für das Gegengutachten gespendet:

http://www.gulli.com/news/spen…2009-09-07

Mal abwarten was raus kommt.

Das ganze stört mich unheimlich das irgendwer daher kommt und jemanden Abmahnt und der Betroffene dann ein Gegengutachten erstellen muss, da die Gegenseite behauptet ihre Software sei unfehlbar.

Das war auch der Grund für den Deal des Bekannten. Zahl das oder verklage uns. Dann kostet es dich mindestens das dreifache an Gerichts- und Anwaltskosten.

Und inzwischen werden auch noch die Eltern in Störerhaftung genommen, wenn Ihre erwachsenen! Kinder im Internet etwas illegales machen. Man schaut doch nicht seinen Erwachsenen Kinder auf die Finger.

Sicherlich ist die Petition etwas schlecht formuliert, da es nur heißt "im Internet" aber es ist zumindest ein Anfang gemacht, damit die Politik endlich mal merkt das hier Bürger zu Unrecht abgemahnt werden und wegen der drohenden noch höheren Summen bei einer Gegenklage einknicken und bezahlen "müssen".

Mitzeichnerstand 14 289. Was im übrigen sehr viel sind.

Grüße
katrin74
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Re: Petition für Kostenfreiheit bei Abmahnungen

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Gepostet: 29.12.2009 - 20:01 Uhr  ·  #16
Was Du da Ansprichst ist in der Tat das große juristische Kardinalproblem. Die Erfassung des tatsächlichen Sachverhalts. Das ganze hat aber mit unserer Abmahnangelegenheit nur am Rande zu tun.

Und es wird immer größer:

Die Welt wird immer komplexer und die Fälle sind nicht mehr allein mit dem gesunden Menschenverstand zu erfassen. Was macht man? Man holt sich Sachverständige herbei.

CT stellt den sachverhalt auch etwas verkürzt dar. Grundsätzlich ist es folgendermaßen:

Der Kläger behauptet, dass Ehepaar hätte ein Upload vorgenommen.

Diese behaupten im Streitfall das Gegenteil.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten zu Lasten des Ehepaars:

Entweder ist der Vortrag des Klägers so schlüssig, dass der Richter dem folgt. Oder der Kläger untermauert seinen Standpunkt durch ein Gutachten.

Worüber wir hier reden ist allerdings der Fall, dass die Sache garnicht zu Gericht kommt.

Juristerei heisst oft auch nur das kleinste Übel zu wählen. Wie sagt man so schön:

Recht zum Äußersten getrieben, ist äußerstes Unrecht.

Glück auf
Katrin
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