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beleidigung der besonderen art!

percep
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 12.11.2010 - 17:38 Uhr  ·  #41
ihr erwachsenen seid teilweise kindischer als manch jugendlicher Oo *lach*
sorry wenn es mal so direkt ausgedrückt werden musste



ps: general eine woche bannen = ruhe vor locke, ruhe vor dummen beleidgungen

ich würde garnicht weiter auf die posts von beiden eingehen, ich versteh garnicht, warum jeder noch salz in die wunde gibt ^^
der screen zeigt eine unangebrachte beleidigung und gut...der hintergrund ist völlig irrelevant
Jojo
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 12.11.2010 - 17:54 Uhr  ·  #42
Mensch, was habt Ihr für Probleme!
Grubber
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 12.11.2010 - 18:22 Uhr  ·  #43
Zitat geschrieben von Lockenstab
mitten drin melde sich ein grubber, und teil mit

Diese Wortwahl ist meiner Ansicht nach auch schon unfreundlich und zeugt von einer gewissen Respektlosigkeit anderen gegenüber.



Werde mal mit Generalen reden. Bis jetzt steht ja nur deine Aussage und der Screen.

Aber was im Vorfeld ablief möchte ich schon noch gerne von Generalen selbst hören.
Polarsturm
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 12.11.2010 - 18:55 Uhr  ·  #44
Zitat geschrieben von Jojo
Mensch, was habt Ihr für Probleme!


Keine die was mit diesem Thread zu tun hätten und bei dir? :-P


Zitat geschrieben von percep
der screen zeigt eine unangebrachte beleidigung und gut...der hintergrund ist völlig irrelevant


Nein, ist er nicht.
percep
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 12.11.2010 - 21:22 Uhr  ·  #45
seit wann ist die vorgeschichte eines regelverstoßes von belangen ? Oo

regelverstoß = regelverstoß

und in dem fall finde ich nicht zu knapp wie es scheint aber gut ^^
Polarsturm
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 12.11.2010 - 22:13 Uhr  ·  #46
Wenn jemand provoziert ohne Ende und dann eine Abreibung dafür bekommt und sich für diese Abreibung beschwert, dann ist die Vorgeschichte durchaus wissenswert. Meinst du nicht? Und das gilt hier für Lockenstab und auch für Generalen, wer die 2 und die Vorgeschichte kennt, weiß wie er das hier zu bewerten hat.
Also nochmal, ja die Vorgeschichte zu wissen, ist nicht von Nachteil.
Grubber
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 12.11.2010 - 23:46 Uhr  ·  #47
Zitat geschrieben von percep
seit wann ist die vorgeschichte eines regelverstoßes von belangen ? Oo

regelverstoß = regelverstoß

und in dem fall finde ich nicht zu knapp wie es scheint aber gut ^^


Mal ein Beispiel: Einer schreibt dir 10 mal in der Lobby du bist ein Ars....och

Dann schreibst du zurück : Du bist ein Arsc...och

Derjenige machst einen screen und postet ihn, wo natürlich das 10 mal vorher fehlt und verlangt dann das Percep gebannt wird, weil er ja einfach mal einen grundlos Beleidigt.

Also deswegen will ich die Vorgeschichte wissen.
unknownSpirit
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 00:08 Uhr  ·  #48
Zitat geschrieben von percep
seit wann ist die vorgeschichte eines regelverstoßes von belangen ? Oo
regelverstoß = regelverstoß

Zitat geschrieben von Grubber
Mal ein Beispiel: Einer schreibt dir 10 mal in der Lobby du bist ein Ars....och
Dann schreibst du zurück : Du bist ein Arsc...och
Derjenige machst einen screen und postet ihn, wo natürlich das 10 mal vorher fehlt und verlangt dann das Percep gebannt wird, weil er ja einfach mal einen grundlos Beleidigt.

Und die Moral von der Geschicht':
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Oder
Der eine klagt, der and're nicht.
percep
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 00:52 Uhr  ·  #49
Zitat geschrieben von Grubber
Zitat geschrieben von percep
seit wann ist die vorgeschichte eines regelverstoßes von belangen ? Oo

regelverstoß = regelverstoß

und in dem fall finde ich nicht zu knapp wie es scheint aber gut ^^


Mal ein Beispiel: Einer schreibt dir 10 mal in der Lobby du bist ein Ars....och

Dann schreibst du zurück : Du bist ein Arsc...och

Derjenige machst einen screen und postet ihn, wo natürlich das 10 mal vorher fehlt und verlangt dann das Percep gebannt wird, weil er ja einfach mal einen grundlos Beleidigt.

Also deswegen will ich die Vorgeschichte wissen.


genau falsch ... ich würde mich belustigen, dann den screen machn und anschließend einen admin drauf hinweisen

wenn jemand zu schnell gefahren ist, ist er zu schnell gefahren -> regelverstoß
wenn jemand bei der arbeit etwas mit gehn lässt, ist das diebstahl -> regelverstoß

da interessiert doch auch keinen die vorgeschichte?^^
wenn locke genau so bösartig war, dann soll das jemand mit einem screen belegen und gut, dann kriegen beide halt einen bann :D
Polarsturm
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 11:14 Uhr  ·  #50
Zitat
genau falsch ... ich würde mich belustigen, dann den screen machn und anschließend einen admin drauf hinweisen


Dumm nur wenn der andere auch einen Screen macht und den eher zu einem Admin schickt, dann bist du abgemeldet bevor dein Screen eintrifft und das wäre dem Admin dann auch vollkommen egal, Regelverstoß ist ja Regelverstoß und Vorgeschichten sind ja uninteressant 8)
Frumpy
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 12:13 Uhr  ·  #51
ich plädiere zur anrufung des UN-sicherheitsrates oder den europäischen gerichtshof
percep
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 12:18 Uhr  ·  #52
Zitat geschrieben von Polarsturm
Zitat
genau falsch ... ich würde mich belustigen, dann den screen machn und anschließend einen admin drauf hinweisen


Dumm nur wenn der andere auch einen Screen macht und den eher zu einem Admin schickt, dann bist du abgemeldet bevor dein Screen eintrifft und das wäre dem Admin dann auch vollkommen egal, Regelverstoß ist ja Regelverstoß und Vorgeschichten sind ja uninteressant 8)


ist ja vollkommen richtig und wär ja auch ok so. wenn jemand derart beleidigt ist das einfach niveaulos und kindisch, sowas hat doch in der alobby nichts zu suchen

nur ich versteh nicht wo du meinerseits einen regelverstoß aus dem kurzen satz ziehst ? ^^
KevintheHERO
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 13:40 Uhr  ·  #53
ich denke es ist keine Frage, dass es eine Beleidgung ist, niveaulos, kinisch was du willst. Ich denke das bestreitet niemand hier.

Ich finde aber, dass sich jeder verteidigen darf/sollte.
Deshalb finde ich es in der Situation unangebracht gleich zu bannen. Man muß sich immer die Geschichte von beiden Seiten anhören.
Hier hat zum Beispiel Grubber absolut richtig gehandelt, indem er mit den anderen gesprochen hat.
Mit den Leuten reden ist viel effektiver, als ständig den Sherrif zu spielen und mal einfach drauflosballern (=bannen, kicken).
Das ist die Erfahrung von vielen Jahren. Ich habe auch meine Fehler gemacht (fragt mal Polar z.B.), aber meine Lehren draus gezogen.

Die Vorgeschichte übrigens kannte ich nicht: woher auch. Das kam hier nur nach und nach ans Licht.
unknownSpirit
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 15:14 Uhr  ·  #54
Hier ist mal wieder ein Kampf um das letzte Wort entbrannt.
Da möchte ich mich auch beteiligen (haltet einen Platz für Frumpy frei ;) )
Zitat geschrieben von Polarsturm
Zitat
genau falsch ... ich würde mich belustigen, dann den screen machn und anschließend einen admin drauf hinweisen

Dumm nur wenn der andere auch einen Screen macht und den eher zu einem Admin schickt, dann bist du abgemeldet bevor dein Screen eintrifft und das wäre dem Admin dann auch vollkommen egal, Regelverstoß ist ja Regelverstoß und Vorgeschichten sind ja uninteressant 8)

Polar geht vom ursprünglichen Beispielfall aus.
Wenn percep statt der Beleidigung aber zur Belustigung greift, ist kein Regelverstoß gegeben, und damit kann auch kein Bann erfolgen.
Komisch ist nur, dass percep in diesem Thread nicht auch einfach die Belustigung einer Diskussion mit eh so kindischen Erwachsenen vorzieht.
percep
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 17:23 Uhr  ·  #55
Zitat geschrieben von unknown_spirit
Hier ist mal wieder ein Kampf um das letzte Wort entbrannt.
Da möchte ich mich auch beteiligen (haltet einen Platz für Frumpy frei ;) )
Zitat geschrieben von Polarsturm
Zitat
genau falsch ... ich würde mich belustigen, dann den screen machn und anschließend einen admin drauf hinweisen

Dumm nur wenn der andere auch einen Screen macht und den eher zu einem Admin schickt, dann bist du abgemeldet bevor dein Screen eintrifft und das wäre dem Admin dann auch vollkommen egal, Regelverstoß ist ja Regelverstoß und Vorgeschichten sind ja uninteressant 8)

Polar geht vom ursprünglichen Beispielfall aus.
Wenn percep statt der Beleidigung aber zur Belustigung greift, ist kein Regelverstoß gegeben, und damit kann auch kein Bann erfolgen.
Komisch ist nur, dass percep in diesem Thread nicht auch einfach die Belustigung einer Diskussion mit eh so kindischen Erwachsenen vorzieht.



ich wollt ja meiner langeweile hier auch mal im forum freien lauf lassen :oops: :lol: :roll:
Grubber
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Re: beleidigung der besonderen art!

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Gepostet: 13.11.2010 - 18:24 Uhr  ·  #56
Habe gestern mit Generalen geredet.

Seine Aussage hierzu:

Es gab vorher schon, wieder mal, ein hin und her.

Er ging dann in das Spiel von Locke wurde wortlos gekickt.

Er fragte sie dann wie im Screen: You kicked me because? Du kickst mich weil?

Sie sagte dann lass mich in freiden ja. Was Generalen nicht verstand und ein Beleidigung vermutete.

Er schrieb dann den berühmten Satz: jestes jebana dzwika . Von Henio übersetzt heißt das : Du bist eine Schlampe

Generalen vermutet das sie mit ihren Provokationen ihm gegenüber erreichen will, das er vom TS gebannt wird, um sich für den Verlust der Adminrechte von Locke im TS , an ihm zu rächen.

Und er wolle nun auch Screens von dem machen was Locke ihm schreibt.

.ENDE.



Ich habe Generalen gesagt er soll Lockenstab im TS und in der a-Lobby auf ignorieren stellen und sich bei Entgleisungen von Lockenstab nicht mehr provozieren lassen.

Das gleiche gilt für Lockenstab. Generalen auf ignore setzen und Ende.


Folgendes wurde beschlossen:

Die Moderation/Administration sieht keinen Grund für irgend welche Sanktionen. Er wollte ja wissen warum er gekickt wurde und alles andere kam dann durch ein Missverständnis zustande.


Damit ist das ganze geklärt und wird hiermit geschlossen.
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